Die CoronaArbSchV gilt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023. Aus den letzten Jahren wissen wir, dass es auch zu einer Verlängerung der Regelungen kommen kann. Die Regelungen werden wieder ohne weitere...more
Angesichts der Energiekrise und drohenden Gasengpässen dürften Unternehmen sich die Frage stellen, wie im betrieblichen Ablauf Energiekosten eingespart werden können und welche Maßnahmen sie im Fall von Betriebsstörungen...more
Nun ist es offiziell. Mit Pressemitteilung vom 20. Mai 2022 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) offiziell bestätigt, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht verlängert wird, sondern mit Ablauf des...more
Nach einem Urteil des LAG München vom 14. Februar 2022 (Az.: 4 Sa 457/21) können Arbeitgeber für Vermögensschäden ihrer Mitarbeitenden haften, die aus Verstößen gegen die Corona-Arbeitsschutzbestimmungen resultieren....more
In der Minister*innenkonferenz am 16. Februar 2022 wurden weitreichende Lockerungen, insbesondere der Wegfall der Homeoffice-Pflicht ab dem 20. März 2022 beschlossen. Basisschutzmaßnahmen sollen aber erhalten bleiben. Hierzu...more
Das Bundeskabinett hat am 1. September 2021 beschlossen, die Geltungsdauer der Corona-Arbeitsschutzverordnung zu verlängern und diese zu ergänzen. Arbeitgeber sollen sich u.a. künftig verstärkt um die Impfbereitschaft ihrer...more
Um die öffentlich etablierten Impfzentren zu entlasten und die vom Bund organisierte Impfkampagne voranzutreiben, bereitet sich eine wachsende Zahl an Unternehmen auf die Planung von Impfungen ihrer Mitarbeiter/innen im...more
Mit dem Angebot der Durchführung von Corona-Schutzimpfungen am Arbeitsplatz gehen eine Reihe an Rechtsfragen einher im Hinblick auf Produkthaftung, Arzneimittelsicherheit, Versicherungs-, Datenschutz- und Arbeitsrecht, um nur...more