Abschluss der Koalitionsverhand-lungen – Erste Übersicht über die Vorhaben im Arbeitsrecht

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SPD, FDP und Grüne haben eine Einigung über den Koalitionsvertrag erzielt. Das am Mittwoch, den 24. November 2021 veröffentlichte Regelwerk bekennt sich zu einem modernen, sozialen und nachhaltigen Staat und enthält konkrete arbeitsrechtliche Vorhaben, die wir nachfolgend kurz zusammenfassen.

SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP haben am Mittwoch, den 24. November 2021 nach kurzer, aber intensiver Beratung eine Einigung über den Koalitionsvertrag erzielt. Mit insgesamt 177 Seiten handelt es sich hierbei um ein ausführliches Regelwerk, das die sog. "Ampelkoalition" unter die Überschrift „Mehr Fortschritt wagen“ gestellt hat.

Die Vereinbarung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der relevanten Parteigremien. SPD und FDP wollen die Zustimmung bei ihren jeweiligen Parteitagen am 4. und 5. Dezember 2021 einholen. Die Grünen werden ab dem 25. November 2021 in einer Urabstimmung ihre Mitglieder befragen.

Bezogen auf die arbeitsrechtliche Agenda der neuen Regierung enthält der Vertragstext neben der Darstellung allgemeiner Ziele wie der gerechten Entlohnung und der Schaffung eines modernen Arbeitsrechts bereits eine Vielzahl recht konkreter arbeitsrechtlicher Vorhaben. Dies sind unter anderem folgende:

  • Die Erhöhung des Mindestlohns durch eine einmalige Anpassung auf 12 Euro pro Stunde. Die Entscheidung über weitere Erhöhungsschritte obliegt dann der unabhängigen Mindestlohnkommission.
  • Das Festhalten am Grundsatz des Acht-Stunden-Tags im Arbeitszeitgesetz, allerdings unter Schaffung von "Experimentierräumen" auf kollektivarbeitsrechtlicher Basis zur flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit und einem Bekenntnis zu flexiblen Arbeitszeitmodellen, einschließlich der Vertrauensarbeitszeit.
  • Die Ausweitung der mobilen Arbeit durch Implementierung eines Anspruchs der Arbeitnehmer zur Erörterung von Home-Office Möglichkeiten. Ausweislich des Koalitionsvertrags sollen Arbeitgeber dem Wunsch der Arbeitnehmer nur dann widersprechen können, wenn betriebliche Belange entgegenstehen.
  • Die Schaffung von Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz.
  • Der Start eines noch nicht näher umrissenen Pilotprojektes zur Durchführung von Online-Betriebsratswahlen.
  • Die Begrenzung der Möglichkeit von Sachgrundbefristungen bei demselben Arbeitgeber auf maximal sechs Jahre.
  • Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes um drei Monate nach Rückkehr in den Beruf.
  • Die Erhöhung der Midi-Job-Grenze auf 1.600 Euro und der Mini-Job-Grenze auf 520 Euro (entsprechend der Erhöhung des Mindestlohns).
  • Die Verlängerung der steuerlichen Regelung des Homeoffice für Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember 2022.
  • Die Einführung eines digitalen Zugangsrechts für Gewerkschaften entsprechend ihrer analogen Rechte.
  • Die Einführung eines an das Kurzarbeitergeld angelehnten Qualifizierungsgeldes für vom Strukturwandel betroffene Unternehmen unter gleichzeitiger Ausweitung des Transferkurzarbeitergeldes.
  • Die Weiterentwicklung der Unternehmensmitbestimmung, einschließlich der Übertragung der Regelungen zur Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsrecht auf das Drittelbeteiligungsgesetz.

Daneben enthält der Koalitionsvertrag eine Vielzahl von Absichtserklärungen, aus denen sich noch keine konkreten Vorhaben ableiten lassen. So möchte sich die Ampelkoalition auch für gute und faire Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie einsetzen und dabei die Initiative der EU-Kommission zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf Plattformen "konstruktiv begleiten". Darüber hinaus soll "unbürokratisch" Rechtssicherheit bei der Beschäftigung von Selbstständigen geschaffen und das betriebliche Eingliederungsmanagement gestärkt werden. Betriebsräte sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie analog oder digital arbeiten möchten.

Next steps

Mit einer detaillierten Auswertung der arbeitsrechtlichen Agenda der neuen Bundesregierung kommen wir in Kürze auf Sie zu.

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