BMF veröffentlicht Verhandlungsgrundlage fu¨r zuku¨nftige Doppelbesteuerungsabkommen

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Deutschland gewährt Einblicke in seine DBA-Verhandlungspolitik.

Das Bundesfinanzministerium ist dem Beispiel der USA, Österreichs und Belgiens gefolgt und hat ein Muster für zukünftige DBA-Verhandlungen veröffentlicht. Bemerkenswert an diesem Vorgang ist, dass die Finanzverwaltung erstmals ihre Vorstellungen von einem DBA klar formuliert und so Einblicke in die deutsche DBA-Verhandlungspolitik gewährt. Zwar wird auch in Zukunft jedes DBA seine Gestalt maßgeblich durch die individuellen Verhandlungen erhalten. Dennoch lässt die Verhandlungsgrundlage auf mehr Steuerplanungssicherheit bei internationalen Sachverhalten hoffen.

Wenngleich sich die Verhandlungsgrundlage – wie alle von Deutschland bisher abgeschlossenen DBA – in weiten Teilen an dem Musterabkommen der OECD orientiert, enthält sie auch in inhaltlicher Sicht einige interessante Aspekte. So erhebt sie nicht nur die Vermeidung der Doppelbesteuerung, sondern auch die Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung zum allgemeinen Abkommensziel. Diese Intention spiegelt sich auch in dem Ansatz wieder, bisher im Wesentlichen unilateral genutzte Missbrauchsabwehrregelungen schon im Abkommen selbst zu verankern. So sollen zum Beispiel Dividenden deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen und deutscher Investmentvermögen von der Inanspruchnahme eines abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs ausgeschlossen sein. Bisher wurde dies durch Vorschriften des REITG im Wege eines Treaty Overrides erreicht. Aus Anwendersicht sind explizite Abkommensregelungen den abkommensüberschreibenden Regelungen, deren verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Wirksamkeit umstritten ist, zweifelsohne vorzuziehen.

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