Das Bundeskabinett hat am 26.02.2014 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen: Damit wird die Branche “Schlachten und Fleischverarbeitung” in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen.
Das ist die Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohntarifvertrag, den Arbeitgeber und Gewerkschaft in dieser Branche im Januar abgeschlossen haben, per Verordnung für alle Unternehmen und Beschäftigten allgemeinverbindlich erklärt werden kann.
Der Tarifvertrag in der Branche “Schlachten und Fleischverarbeitung” sieht folgende Mindestlohnstufen jeweils für das gesamte Bundesgebiet vor:
• ab 01.07.2014: 7,75 Euro
• ab 01.12.2014: 8,00 Euro
• ab 01.10.2015: 8,60 Euro
• ab 01.12.2016: 8,75 Euro
Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes soll bis Juli 2014 in Kraft treten. Danach kann das Verfahren zum Erlass der entsprechenden Mindestlohnverordnung beginnen. Der Branchenmindestlohn wird mit dem Inkrafttreten der Verordnung dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.
Die Laufzeit des Tarifvertrages ist datiert auf den 31.12.2017.