Bundestag verabschiedet Gesetz zur Frauenquote

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Gut 100 deutsche Unternehmen haben ab dem kommenden Jahr bei der Besetzung des Aufsichtsrats eine Frauenanteil von 30 Prozent einzuhalten. Wenn die Posten nicht besetzt werden können, müssen sie nach dem heute verabschiedeten Gesetz frei bleiben. Ab 2018 soll der Anteil auf 50 Prozent erhöht werden. Gut 3500 weitere Firmen müssen sich künftig selbst verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen setzen.

Die gesetzliche Quote gilt für alle Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung nach MitbestG, MontanMitbestG oder MitbestErgG unterliegen. Europäische Gesellschaften sind ebenfalls betroffen, sofern sie nach dem SE-Beteiligungsgesetz mitbestimmt sind. Außerdem werden börsennotierte oder der Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen verpflichtet, konkrete Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen darunter sowie Fristen zu deren Erreichen festzulegen. Dies betrifft ca. 3500 Unternehmen. Die Zielgrößen und Fristen, das Erreichen der Zielgrößen innerhalb der Fristen sowie das etwaige Nichterreichen und die Gründe hierfür müssen veröffentlicht werden. Sanktionen für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen gibt es allerdings nicht. Zudem gilt die Quote nicht für die Besetzung des Vorstands. Hier muss ein betroffenes Unternehmen lediglich ein Fünfjahres-Ziel festlegen und dieses veröffentlichen. Einzige Vorgabe: Die selbst festgelegte Quote darf nicht unter dem Anteil liegen, der bereits heute erreicht ist – und dieser liegt laut dem deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) für das obere Management in Deutschland nur bei gut fünf Prozent. Da üblicherweise aber gerade im Vorstand die Schalt- und Machtzentrale in einem Unternehmen liegt, dürfte zweifelhaft sein, ob das heute verabschiedete Gesetz wirklich einen „historischen Schritt“ darstellt, wie es Bundesfrauenministerin Manuel Schwesig gerne bezeichnet.

Die Pressemitteilung der Bundesregierung zur Frauenquote ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/03/2015-03-06-frauenquote.html

 

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