Zum 1. Juni 2022 ist eine neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung („Vertikal-GVO“) in Kraft getreten. Gleichzeitig hat die Europäische Kommission die begleitenden Vertikal-Leitlinien neu aufgelegt. Diese beiden Instrumente haben sich zum wesentlichen Rechtsrahmen für die kartellrechtskonforme Gestaltung von Liefervereinbarungen und jeglicher Form von Vertriebssystemen, einschließlich Handelsvertreterkonstellationen entwickelt. Insbesondere die Bereiche dualer Vertrieb, Online-Vertrieb, sog. Wettbewerbsverbote (Alleinbezug) und vertikale Preisbindung, welche in der Praxis besonders relevant sind, wurden nunmehr einer Neubewertung unterzogen.
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