Das Bundessozialgericht hat im Jahr 2014 entschieden, dass Syndikusanwälte nicht gemäß dem Berufsbild des Rechtsanwalts beschäftigt werden. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht – zu Gunsten von Einzahlungen in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte – gelte daher für sie nicht. Diese Rechtsprechung sorgt seither für enorme Verunsicherung bei allen in Banken, Versicherungen und Unternehmen angestellten Rechtsanwälten.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Bundestag haben nunmehr den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte ( Drucksache 18/5201) vorgelegt. Dieser sieht eine künftige Zulassungspflicht für Syndikusanwälte und darauf aufbauend eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vor. Die Entscheidung über die Zulassung bindet die Rentenversicherer, wenn es um die Befreiung von der Versicherungspflicht geht. Der Gesetzentwurf geht hierbei noch weiter und soll einen umfänglichen Vertrauensschutz gewähren: Wer bis zu den Urteilen des Bundessozialgerichts von der Versicherungspflicht befreit war und anschließend in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, soll seine Beiträge in die anwaltliche Versorgung zurückführen können.
Der Bundestag hat am 19. Juni 2015 über den Gesetzentwurf debattiert und ihn in die Ausschüsse überwiesen. Die Chancen auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren stehen gut.