
Der Gesetzesentwurf, der heute der deutschen Presseagentur präsentiert wurde, ist noch nicht veröffentlicht. Nach übereinstimmenden Pressemeldungen sieht der Entwurf von Bundessozialministerin Andrea Nahles vor, dass für Leiharbeitnehmer demnächst wieder eine Höchstüberlassungsdauer gelten soll. Diese soll in der Regel bei 18 Monaten liegen. Eine längere Überlassung soll nur noch auf Grundlage von Regelungen in Tarifverträgen möglich sein.
Zudem soll der Gesetzentwurf vorsehen, dass nach einer Einsatzzeit von neun Monaten Leiharbeitnehmer hinsichtlich ihres Entgelts den Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden müssen.