Gesetzentwurf zur Tarifeinheit

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Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles  hat eine Erklärung zum Vorhaben “Tarifeinheit” abgegeben. Der Gesetzentwurf dazu, der sich  eng an das im Koalitionvertrag Niedergelegte halten soll, wurde noch nicht vorgelegt.

Angekündigt ist, dass das Gesetz die Tarifautonomie stärken und nicht ins Streikrecht eingreifen soll, sondern  Möglichkeiten zur Konfliktlösung zwischen Gewerkschaften und in den Unternehmen in Fällen schaffe, in denen Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften aufeinanderstoßen. Für den Fall, dass es auch mit diesen Mechanismen nicht zu Lösungen komme, sollen dann Mehrheitsverhältnisse geklärt werden können und im Zweifel Gerichte über die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen entscheiden.

Die Erklärung kommt sicher insoweit zur rechten Zeit, als weite Teile der Bürger derzeit noch von den jüngsten Lokführer- und Pilotenstreiks genervt sind. Dass die Gewerkschaftsseite das Vorhaben jedoch als Stärkung ihrer Autonomie sehen und einen Eingriff in ihr Streikrecht verneinen wird, erwartet sicher niemand. Von Seiten der Unternehmen wird dagegen begrüßt, dass das Problem nun angegangen wird.

 

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