Für deutsche Start-ups sind Growth und Hurdle Shares besonders interessant, um Key Employees und Late Co-Founder zu incentivieren, wenn das Unternehmen bereits einen substantiellen Eigenkapitalwert hat und damit für Gründer und Manager eine – weitere – Beteiligung am Unternehmen schwer finanzierbar ist oder mit einer hohen Steuerlast einhergeht. Während sich bei der Ausgabe von Standard-Anteilen der Anfall der Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil unter den Voraussetzungen der neuesten Fassung des § 19a EStG bis zur Veräußerung der erhaltenen Anteile aufschieben lässt, kann mit Growth Shares oft eine steuerlich (noch) bessere Behandlung erreicht werden. Germany Orrick Legal Ninja Series #14 OLNS#14: erläutert das Konzept hinter den Growth Shares im Detail und stellt Einsatzmöglichkeiten vor; gibt zu zentralen Aspekten der Umsetzung von Growth Share-Programmen praktische Hilfestellungen; zeigt auf, wie sich rechtliche und steuerliche Fallstricke vermeiden lassen, aber auch wo Unsicherheiten bleiben; stellt die empirischen Ergebnisse einer Auswertung von mehr als 60 Growth Share-Programmen deutscher Start-ups vor und beantwortet Fragen wie, in welcher Unternehmensphase Start-ups solche Programme einführen, an wen Growth Shares ausgegeben werden und wie groß diese Programme im Verhältnis zum gesamten Cap Table sind. Bei der Vorbereitung dieser 14. Ausgabe der OLNS stützte sich unser interdisziplinäres Orrick-Team wiederum auf die Erfahrung aus der weltweiten Beratung von mehr als 4.500 VC-finanzierten Unternehmen und mehr als 100 Unicorns sowie den aktivsten Fonds, Corporate-Investoren und börsennotierten Technologieunternehmen. Orrick wurde in der Bay Area gegründet, ist eine der weltweit führenden Technologiekanzleien und berät seit neun Jahren mehr Venture-Transaktionen in Europa als jede andere Kanzlei (PitchBook, FY 2024).
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