Impfen am Arbeitsplatz – Die Aufhebung der Impf-Priorisierung ebnet final den Weg

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Nachdem Betriebsärzte bisher nur im Rahmen einzelner Modellprojekte[1] der Länder in die COVID-19-Impfkampagne eingebunden waren, wird im Zuge der Aufhebung der Impf-Priorisierung ab 7. Juni 2021 nun die vollständige Einbindung betriebsärztlicher Dienste in die Impfkampagne ermöglicht (siehe dazu den aktuellen Referentenentwurf der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 („CoronaImpfV“).[2] Damit ist für viele Unternehmen, die bereits in den Startlöchern stehen, das Tor zu einer möglichst weitreichenden und baldigen Impfung ihrer Belegschaft eröffnet.

Seitens der Politik wird durch das Impfangebot im betrieblichen Umfeld eine erhöhte Nutzung desselben erwartet.[3] So könnten laut Gesundheitsminister Jens Spahn hierdurch Menschen für das Impfen gewonnen werden, die „nicht das Gegenargument suchen, sondern die Gelegenheit[4] Die Impfung am Arbeitsplatz lässt sich für viele Menschen einfacher und bequemer in den Arbeitsalltag integrieren als ein Termin beim lokalen Impfzentrum oder beim Hausarzt.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) weist in ihrer Handlungshilfe bezüglich des Impfstoffbezugs: „Handreichung Betriebsärzte zu Impfstoffen und Zubehör“ vom 18. Mai 2021 auf folgende Besonderheiten hin: Voraussetzung für den Erhalt der Vakzine ist eine Anbindung des Betriebsarztes an das digitale Impfquotenmonitoring sowie eine taugliche personelle als auch sachliche Infrastruktur zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Handhabung der Vakzine gegen COVID-19. Die Betriebsärzte werden einmal wöchentlich – grundsätzlich montags – über den pharmazeutischen Großhandel und Apotheken beliefert.[5] Bestellungen sollen grundsätzlich bis Donnerstag bis 12:00 Uhr für die übernächste Woche bestellt werden.[6] Bestellberechtigt ist jeder bei einem Unternehmen angestellte Betriebsarzt, jeder Betriebsarzt eines überbetrieblichen Dienstes sowie jeder freie Betriebsarzt, der für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland Impfungen gegen COVID-19 durchführen wird. Dabei darf zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen nur bei einer lokalen Apotheke pro Impfstandort Impfstoff bestellt werden. Gemeinsam mit den Vakzinen wird dann das jeweilige Impfzubehör von der Apotheke mitgeliefert.[7]

Welche Impfstoffe können angeboten werden?

Nach § 1 Abs. 1 der aktuell geltenden CoronaImpfV besteht nur ein genereller Anspruch auf Schutzimpfung im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe. Anders als bislang in Impfzentren und Arztpraxen gehandhabt, werden, laut BDA, für die COVID-19-Schutzimpfung durch Betriebsärzte alle vier bisher von der Europäischen Kommission in der EU zugelassenen Vakzine zur Verfügung gestellt. Lediglich in KW23 wird ausschließlich BioNTech für COVID-19-Impfungen durch Betriebsärzte zur Verfügung gestellt.[8]

Wie schnell kann jetzt mit dem Impfen am Arbeitsplatz begonnen werden?

Zwar wird das Tempo weiterhin von Impfstofflieferungen abhängig sein, weil den betriebsärztlichen Diensten anfangs nur eine limitierte Liefermenge pro Woche an Impfstoffen zur Verfügung stehen wird. So soll die Bestellmenge  für die erste Woche der Verimpfung (KW 23) pro Betriebsarzt zunächst auf maximal 804 Impfstoffdosen des Herstellers BioNTech/Pfizer begrenzt sein.[9] Diese Erst-Menge wird bei Betrieb von Impfstraßen schnell erschöpft sein, was gerade größere (und damit erst recht kleinere und mittlere) Unternehmen vor Probleme stellen wird. Zudem müssen, nach Einschätzung der BDA, die Betriebsärzte insbesondere zu Beginn damit rechnen, dass sie aufgrund des Bestellaufkommens weniger Impfstoff erhalten, als sie bestellt haben.[10] Auch das kann größere Impfaktionen verlangsamen. Die Zurverfügungstellung aller vier bisher zugelassenen Impfstoffe erlaubt durchaus die positive Prognose, dass nach Außerkrafttreten der Priorisierung Fahrt aufgenommen werden kann. Trotzdem ist der gesamte Impfprozess für den Betriebsarzt mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist. Gerade zu Beginn ist mit einem „Ansturm“ Impfwilliger zu rechnen, sodass die Verfügbarkeit des zuständigen Betriebsarztes die nächste zu überwindende Hürde werden kann.

Um die komplexe Planung bei der Verteilung der verfügbaren Vakzine optimal zu gestalten, sollen laut einem Hinweis des Bundesministeriums für Gesundheit Erst- und Folgeimpfung bei derselben Impfstelle erfolgen.[11] Demzufolge können durch Betriebsärzte zunächst nur Erst- und keine Zweitimpfungen angeboten werden.[12] Dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass die Beschäftigten, die bereits eine Erstimpfung in einem Impfzentrum oder in einer Arztpraxis erhalten haben, gegebenenfalls nicht in den zu impfenden Personenkreis des jeweiligen Unternehmens mit einbezogen werden können. Es ist jedoch fraglich, wie das sinnvoll gesteuert werden kann und insbesondere Bestellungen vom Betriebsarzt kalkuliert werden sollen, da ein Arbeitgeber grundsätzlich zwar die Anzahl der gesamten Belegschaft übermitteln kann, ohne die freiwillige Auskunft der Mitarbeiter*innen jedoch nicht in der Lage ist, die Anzahl der noch nicht Erstgeimpften zu ermitteln.

Sollten Unternehmen eine betriebsärztliche Impfung organisieren?

Die Antwort auf diese Frage lautet eindeutig, ja. Denn zum einen ist es noch nicht zu spät, jetzt mit der notwendigen Organisation anzufangen. So ist eine Bestellung des Impfstoffs für die Kalenderwoche 24 beispielsweise bis zum 2. Juni 2021 (12.00 Uhr) möglich[13]. Zum anderen und dies dürfte das gewichtigere Argument sein, ist es entscheidend, einen möglichst großen Anteil der Belegschaft zu impfen, um Betriebsunterbrechungen zu vermeiden (siehe dazu unseren Blogpost).

Hierbei kommt der Unterstützung durch die Betriebsärzte eine erhebliche Rolle bei der raschen Impfung der Bevölkerung zu. Zur Umsetzung, rechtlichen Hürden und weiterer praktischer Erwägungen lesen Sie unsere weiteren Beiträge der Blogreihe Impfen am Arbeitsplatz

[1] Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung – BMG (bundesgesundheitsministerium.de).

[2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-ImpfV_190521.pdf.

[3] Coronavirus: Aktuelles | FAQs | Maßnahmen (bundesgesundheitsministerium.de).

[4] Spahn: Betriebsärzte impfen ab Anfang Juni gegen Corona – Impfen (pnp.de).

[5] Apotheken dürfen dabei bei vier Großhandlungen bestellen, https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/19/corona-impfstoff-fuer-betriebsaerzte-was-apotheken-wissen-muessen/chapter:all.

[6] https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/19/corona-impfstoff-fuer-betriebsaerzte-was-apotheken-wissen-muessen/chapter:all, da der 3. Juni 2021 in einigen Ländern ein Feiertag ist, muss in der KW 24 in diesen Ländern bis Mittwoch, den 2. Juni 2021 der Bestelleingang erfolgen https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/19/corona-impfstoff-fuer-betriebsaerzte-was-apotheken-wissen-muessen/chapter:all.

[7] Handreichung-Betriebsaerzte-Impfstoffe-und-Zubehoer-2021-05-17-15-31-00.pdf (wirtschafttestetgegencorona.de), S. 1 f.

[8] Handreichung-Betriebsaerzte-Impfstoffe-und-Zubehoer-2021-05-17-15-31-00.pdf (wirtschafttestetgegencorona.de), S. 2.

[9] Handreichung-Betriebsaerzte-Impfstoffe-und-Zubehoer-2021-05-17-15-31-00.pdf (wirtschafttestetgegencorona.de), S. 3. Laut Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. erhält ein Betriebsarzt, der bis 21. Mai 2021 um 12:00 Uhr bestellt hat, bis 2. Juni 2021 Bescheid, welche Menge an Impfstoff er tatsächlich für die KW 23 erhalten wird, https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/19/corona-impfstoff-fuer-betriebsaerzte-was-apotheken-wissen-muessen/chapter:all.

[10] Handreichung-Betriebsaerzte-Impfstoffe-und-Zubehoer-2021-05-17-15-31-00.pdf (wirtschafttestetgegencorona.de), S. 3.

[11] KBV – Hinweise zur nächsten Bestellung: BioNTech-Impfstoff vorrangig für Zweitimpfungen – Bei AstraZeneca keine Priorisierung und kürzere Abstände.

[12] Handreichung-Betriebsaerzte-Impfstoffe-und-Zubehoer-2021-05-17-15-31-00.pdf (wirtschafttestetgegencorona.de), S. 5.

[13] Handreichung-Betriebsaerzte-Impfstoffe-und-Zubehoer-2021-05-17-15-31-00.pdf (wirtschafttestetgegencorona.de), S. 3.

[View source.]

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