Koalitionsvertrag 2025 aus steuerrechtlicher Sicht

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Die Koalitionsgespräche sind abgeschlossen. Wir geben einen ersten Überblick über die gemeinsamen steuerrechtlichen Ziele, die sich CDU/CSU und SPD als Koalitionspartner gesetzt haben.

Besteuerung von Unternehmen

Die Koalitionspartner planen Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung, um Deutschland wettbewerbsfähiger und für Investoren attraktiver zu machen.

Körperschaftsteuer
  • Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer bis 2032. Beginnend ab dem 1. Januar 2028 soll die Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt auf schließlich 10% (statt zuvor 15%) gesenkt werden.
  • Temporäre Einführung einer 30%igen degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen für die Jahre 2025, 2026 und 2027.
  • Rechtsformneutrale Besteuerung durch Verbesserung des Optionsmodells (§ 1a KStG) und der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG).
  • Prüfung, ob ab 2027 alle neu gegründeten Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform (also auch Personengesellschaften), mit gewerblichen Einkünften körperschaftsteuerpflichtig werden können.
Gewerbesteuer

Gemeinden bestimmen den Gewerbesteuerhebesatz und damit die Höhe der Gewerbesteuer selbst. Künftig wird der geltende Mindesthebesatz von 200% auf 280% erhöht, um sogenannte Scheinsitzverlegungen von Unternehmen in solche Gemeinden, die einen im bundesweiten Vergleich sehr geringen Gewerbesteuerhebesatz haben, zu vermeiden.

Globale Mindeststeuer

Die Koalitionspartner wollen sich für eine dauerhafte Vereinfachung der Mindeststeuer für große Konzerne einsetzen. Auch wenn an der Mindeststeuer insgesamt festgehalten werden wird, werden sich die Koalitionspartner auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass es zu keiner Benachteiligung deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb kommt.

Einkommensteuer

Allgemeines

Angekündigt werden Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen, ohne dass diese weiter präzisiert werden.

Der Solidaritätszuschlag soll unverändert bestehen bleiben.

Arbeitnehmerbesteuerung

Es sollen steuerliche Vorteile eingeführt werden, um Arbeitnehmer zu ermutigen, länger zu arbeiten und auch nach dem gesetzlichen Rentenalter weiter tätig zu sein, insbesondere durch:

  • Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen.
  • Steuerfreistellung des Gehaltes bis zu EUR 2.000/Monat, wenn trotz Erreichens des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weitergearbeitet wird.
  • Steuerliche Begünstigung von solchen Prämien, die Unternehmen zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf dauerhaft an Tarifverträgen orientierte Vollzeit zahlen.
  • Erhöhung der Pendlerpauschale zum 1. Januar 2026 auf EUR 0,38 ab dem ersten Kilometer (statt derzeit EUR 0,30 ab dem ersten Kilometer und EUR 0,38 ab dem 21. Kilometer).

Gemeinnützigkeit/Ehrenamt

Das Ehrenamt und gemeinnützige Tätigkeiten sollen gestärkt werden, u.a. durch Anhebung der:

  • Übungsleiterpauschale von derzeit EUR 3.000 auf EUR 3.300.
  • Ehrenamtspauschale von derzeit EUR 840 auf EUR 960.
  • Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine von derzeit EUR 45.000 auf EUR 50.000.

Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke (§ 52 AO) soll modernisiert und das Gemeinnützigkeitsrecht vereinfacht werden, u.a. durch Abschaffung des:

  • Gebots der zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis EUR 100.000/Jahr.
  • Erfordernisses der Sphärenaufteilung in Einnahmen aus Zweckbetrieb oder steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb bei Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von weniger als EUR 50.000/Jahr.

Sonstiges

Neben den generellen Zielen, Steuerbürokratie zu reduzieren, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu bekämpfen und gegen Steueroasen, unberechtigte Vergünstigungen bei der Dividendenbesteuerung (Cum-Cum-Geschäfte) und Schwarzarbeit vorzugehen, sehen die Koalitionspartner folgende weitere Maßnahmen vor:

  • Dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von derzeit 19% auf 7% (wie bereits zu Coronazeiten) zum 1. Januar 2026.
  • Unterstützung der Einführung einer Finanztransaktionsteuer in Abstimmung mit den europäischen Partnerländern.
  • Senkung der Stromsteuer um mindestens fünf Cent pro kWh auf das europäische Mindestmaß und Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte.
  • Vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung.

Fazit

Der Koalitionsvertrag sieht einige steuerrechtliche Änderungen vor, die sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung darstellen.

Allerdings bleibt der Koalitionsvertrag deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Zu begrüßen ist zwar, dass weder eine Erhöhung der Abgeltungsteuer von 25% auf 30% noch eine Rückkehr zur Vermögensteuer erfolgen wird und die Körperschaftsteuer langfristig gesenkt werden soll.

Allerdings wäre es geboten gewesen, dass die geplante Senkung früher, ab 2026, greift, wie zunächst von den Unionsparteien vorgeschlagen, damit deutsche Unternehmen international wettbewerbsfähigen Bedingungen ausgesetzt werden. Die längst überfällige Vereinfachung der Gewerbesteuer durch Streichung bestimmter Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften ist leider nicht im Koalitionsvertrag vorgesehen. Auch die Erhöhung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer könnte sich für Unternehmen als zusätzliche Belastung herausstellen.

Es bleibt nun abzuwarten, wann und wie die Ziele im Detail umgesetzt werden.

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