Mit dem Jahreswechsel ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (kurz „MoPeG“) in Kraft getreten und hat erhebliche Änderungen insbesondere für die Gesellschaften bürgerlichen Rechts („GbR“) gebracht: Für GbRs besteht nun die Möglichkeit (nicht die Pflicht!), im neu geschaffenen Gesellschaftsregister eingetragen zu werden und damit den Status einer „eingetragenen GbR“ („eGbR“) zu erhalten.
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