I. EINLEITUNG -
„Funktionseliten“ (Piloten, Lokführer) sorgen aktuell für Schlagzeilen. Sie legen mit geringem Aufwand große Teile des öffentlichen Lebens lahm, indem sie mit Arbeitskampfmitteln den Abschluss von Tarifverträgen durchsetzen. Ein Gesetz zur Tarifeinheit soll diese (Streik-)Macht von Berufsgruppengewerkschaften zügeln – auch wenn Bundesarbeitsministerin Nahles dies nicht offen ausspricht.
II. ZUM HINTERGRUND -
In einem Betrieb können mehrere Tarifverträge für dieselben Arbeitsverhältnisse gelten (Tarifkonkurrenz) oder für unterschiedliche Arbeitsverhältnisse (Tarifpluralität). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) löste die Anwendbarkeit mehrerer Tarifverträge auf Arbeitsverhältnisse eines Betriebes nach dem Spezialitätsgrundsatz. Es sei nur der Tarifvertrag auf den gesamten Betrieb anwendbar, der ihm räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten stehe (BAG 4.12.2002). In der Folge standen die Mitglieder der Gewerkschaft, deren Tarifvertrag verdrängt wurde, ohne den Schutz normativ wirkender Arbeitsbedingungen da. Denn der Tarifvertrag ihrer Gewerkschaft wurde verdrängt. Der speziellere Tarifvertrag wirkte mangels Mitgliedschaft für sie nicht normativ.
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